Bau- und Leistungsbeschreibung

 

ALLGEMEINES

Eines steht fest: ob Typenhaus oder nach individuellen Planungsvorgaben des Bauherrn:

Die REAL Bau Dessau GmbH baut IHR HAUS mit innovativen Baustoffen und garantierten Fertigstellungsterminen zum Festpreis. Selbstverständlich ist der Einsatz ausschließlich in Deutschland hergestellter Produkte von namhaften Herstellern.

1. PLANUNG

Gemeinsam mit dem Bauherrn und unserem Vertriebsleiter werden die Details des Bauvorhabens besprochen. Steht nach mehreren Gesprächen und Grundrissentwürfen zum geplanten Haus der endgültige Grundriss fest, zeichnet der Auftraggeber diesen Planungsentwurf durch Unterschrift gegen. Dieser Planungsentwurf bzw. vom Auftraggeber selber erarbeitete Planungsvorgaben werden zwischen dem Auftraggeber, dem Vertriebsleiter und unserer Architektin abschließend diskutiert und ggf. ergänzt bzw. korrigiert.

Auf Basis dieses endgültigen Hausplans erhält der Bauherr durch REAL Bau Dessau GmbH ein Festpreisangebot.

Nimmt der Bauherr dieses Festpreisangebot an, wird der Bauwerkvertrag geschlossen und die Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 gefertigt und dem Auftraggeber zur letzten Einsicht noch einmal vorgelegt.

Die Architektin erstellt den kompletten Bauantrag (Bestandteil des Festpreises) und reicht diesen, nach Unterschrift des Auftraggebers, bei der zuständigen Baubehörde ein.

Der Bauantrag beinhaltet:

  • Bauantragsformulare

  • statistischer Erhebungsbogen

  • spezifizierter Lageplan

  • Grundrisse und Schnitte, Außenansichten

  •  Wohnflächenberechnung nach DIN 277

  •  Wärmeschutznachweis

  • Statik

Die Kosten für das Baugenehmigungsverfahren trägt der Bauherr.

Bei Grundstücken, die vom Auftraggeber bereit gestellt werden, müssen die notwendigen Unterlagen für die Erstellung des Bauantrages durch den Auftraggeber auf seine Kosten beschafft und bereit gestellt werden.

Dies sind insbesondere:

  • Amtliche Lage- und Höhenpläne für Kanaltiefen, ggf. Bebauungspläne mit Baulinien, Baugrenzen, Bodengutachten usw.

Dazu wird dem Auftraggeber von unserer Architektin eine Checkliste übergeben. Vor Baubeginn ist bei diesen Grundstücken durch den Auftraggeber (falls erforderlich) ein Schachtschein von den zuständigen Versorgungsunternehmen beizubringen und dem Auftragnehmer zu übergeben.

Die Bauleitung und Überwachung erfolgt durch einen Bauleiter des Auftragnehmers. 

Der Auftragnehmer behält sich vor, Änderungen, die aus statisch – konstruktiven oder gesetzlichen bzw. behördlichen Vorschriften resultieren, in Abstimmung mit dem Auftraggeber umzusetzen und ggf. entstehende Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

 

2. BESONDERE MASSNAHMEN

Nicht im Festpreis enthalten sind unter anderem:

  • Klär- und Verrieselungsanlagen

  • Hebe- und Rückstauanlagen sowie Pumpen

  • Terrassen, Außenanlagen, Umzäunungen, Bepflanzungen und Wegbefestigungen

  • Hausanschlusskosten der Versorgungsunternehmen für Gas, Wasser, Strom und Telefon

  • Anschluss der außerhalb des Gebäudes liegenden Leitungen an das öffentliche Kanalnetz

  • Einbau einer Bodenwanne bei schwierigen Bodenverhältnissen oder der besonderen Ausführung der Bodenplatte

  • Anfuhr von notwendigen Füllboden und Abtransport nicht benötigtem Aushub

  • Notwendige Ring- oder Flächendrainage

  • Herstellung oder Wiederherstellung von Zuwegen einschließlich einer ggf. erforderlichen Baustraße bei Grundstücken des Auftraggebers

  • Bauverzögerung und damit verbundene Kosten, die sich aus archäologischen Grabungen ergeben

3. Baustelleneinrichtung

Für die Dauer der Bauzeit ist der Auftragnehmer für die Sicherung der Baustelle verantwortlich.

Der Auftragnehmer sichert die Abfuhr und Entsorgung des durch seine Tätigkeit anfallenden Bauschuttes.

Dies betrifft nicht Abfälle, die durch Eigenleistungen des Bauherren anfallen.

Für die Bereitstellung des erforderlichen Bauwassers (Trinkwasserqualität) und Baustroms ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Kosten für Bereitstellung und Verbrauch sind nicht im Festpreis enthalten.

Die Versorgung mit Baustrom und Bauwasser muss vor Baubeginn gewährleistet sein.

Bei „Fremdgrundstücken“ hat der Auftraggeber dafür zu sorgen, dass jederzeit die Befahrbarkeit zum Baugrundstück gewährleistet und das Grundstück vor Baubeginn beräumt ist.

Bei durch den Auftraggeber bereit gestellten Grundstücken muss der Baubereich frei von Gebäudeteilen, Baumbestand und sonstigen Hindernissen sein. Es ist ausreichend Platz für Erdaushub zu schaffen. Während der gesamten Bauzeit ist eine ungehinderte Zu- und Abfahrt (ggf. Wendemöglichkeit) zur Baustelle bis zur Baugrube für schwere Baufahrzeuge (Durchfahrtsbreite 3,50 m) zu gewährleisten.

 

4. Erdarbeiten

Für die Erdarbeiten wird ein ebenes, straßenbündiges Terrain mit bis zu 30 cm Mutterboden und den Bodenklassen 3 bis 4 (nach DIN 18300) vorausgesetzt. Diese Bedingungen gelten als erfüllt, wenn der Bauauftrag zusammen mit dem Grunderwerb zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossen wird (MaBV - Notarvertrag).

Mutterboden und Aushub werden auf dem Grundstück getrennt gelagert. Die Arbeitsräume werden nach Fertigstellung des Kellergeschosses bzw. der Bodenplatte wieder bis auf die vorhandene Geländehöhe verfüllt.

 

5. SONDERMASSNAHMEN

(gilt für bereitgestellte Grundstücke des Auftraggebers)

Bei Grundwasserständen höher als 50 cm unter dem Fundament, bei Schicht- oder Stauwasser, zu geringem Bodendruck (weniger als 200 KN/cm2), oder nicht waagerechtem Terrain sind entsprechende Sondermaßnahmen erforderlich, die nicht im Festpreis enthalten sind.

Dies gilt auch bei schwerem, steinigem oder felsigem Boden. Werden die nachfolgend aufgelisteten Maßnahmen oder andere notwendig, hat der Auftraggeber die anfallen Kosten zu tragen.

  • Bodenverdichtungsmaßnahmen, die über ein normales Maß hinausgehen.

  • Antransport und Verfüllung von Kies, wenn eine verstärkte Kiessauberschicht erforderlich ist bzw. bei bindigem Boden oder einem erforderlichen Bodenaustausch.

  • Jede besondere Gründung z. B. bei Hanglage, felsigen Untergründen, Findlingen, drückendem Grund- oder Schichtenwasser. Moorinseln usw.

  • Wasserhaltungsmaßnahmen

  • Grundwasserabsenkung

  • Zusätzlich erforderliche Baugrubenabsicherung infolge vorhandener Nachbarbebauung

  • Zusätzliche Aufwendungen infolge behördlicher Auflagen oder Auflagen in Bezug auf statische Maßnahmen im Zusammenhang mit vorgenannten Risiken.

  • Weitere, sich aus evtl. Auflagen in der Baugenehmigung oder einem Bebauungsplan ergebenen besonderen Maßnahmen

Der Auftragnehmer wird sich in den genannten Fällen mit dem Auftraggeber abstimmen und ein entsprechendes Angebot über die Mehrkosten unterbreiten.

 

6. GRÜNDUNGS-, MAURER UND BETONARBEITEN

6.1 KELLERSOHLE / BODENPLATTE

Auf die Baugrubensohle wird eine 10 cm starke Kies- oder Filterschicht inkl. einer PE - Folienabdeckung eingebracht. Die Sohlplatte wird unter Verwendung von Beton B 25 und der erforderlichen Bewehrung ca. 20 cm gemäß Statik erstellt. Bei Nichtunterkellerung werden umlaufend frostfrei gegründete Streifenfundamente erstellt (max. 90 cm unter der Bodenplatte). In die Bodenplatte wird ein Fundamenterder aus feuerverzinktem Bandeisen, das gesamte Gebäude umfassend, verlegt und nach VDE-Vorschrift Potentialausgleich abgesichert.

 

6.2 SCHMUTZWASSERLEITUNG

Die PVC - Grundleitungen für die Entsorgung inkl. aller erforderlichen Formstücke werden entsprechend der Planung möglichst unterhalb der Sohlplatte verlegt und auf kürzestem Wege bis Außenkante Fundament geführt.

Weiterhin werden für die Versorgung mit notwendigen Medien, wie Strom, Telefon usw. entsprechende Leerrohre in die Bodenplatte eingebracht.

 

7. KELLER

7.1 KELLERAUSSENWÄNDE

Das Kellermauerwerk wird in 30,0 cm Stärke aus Kalksandstein nach Bauzeichnung erstellt. Eine Ausführung in YTONG-Planblocksteinen ist gegen Aufpreis ebenfalls möglich.

 

7.2 KELLERINNENWÄNDE

Sie werden je nach statischen Erfordernissen als 11,5 cm, 17,5 cm oder 24,0 cm Kalksandsteinmauerwerk erstellt und glatt verfugt. Die Keller-Rohbaulichte beträgt ca. 2,25 m.

 

7.3 ISOLIERUNG

Nach DIN 18195 wird das Gebäude gegen aufsteigende Feuchtigkeit isoliert. Ein zweifacher Bitumenanstrich auf Zementputz oder eine dauerelastische Dickbeschichtung mit vorgestellter Drainplatte schützen die Außenwände vor Erdfeuchte.

Gegen Aufpreis ist auch die Herstellung einer „weißen Wanne“ zur zusätzlichen Abdichtung des Kellers möglich.

 

7.4 KELLERDECKE

Stahlbetonfiligranplatten mit Vergussbeton und erforderlicher Bewehrung gemäß statischer Berechnung. Sichtbeton und Fugen werden streichfähig geglättet.

 

7.5 KELLERFENSTER

Pflegeleichte Kunststoffkellerfenster mit Isolierverglasung (ca. 100 x 50 cm) und erforderliche Lichtschächte nach Planung aus hellem Kunststoff mit verzinktem Abdeckrost und Kettensicherung.

 

7.6 KELLERSOCKEL

Die Sockelhöhe beträgt einschließlich der Kellerdecke 25 cm über Terrain und erhält einen Zementputz mit wasserdichtem Anstrich. Bei Bauvorhaben mit Bodenplatte beträgt die Sockelhöhe 25 cm über gewachsenem Boden, gemessen in der Mitte des Baukörpers.

 

8. ERDGESCHOSS / DACHGESCHOSS

8.1 AUSSENMAUERWERK

Bestehend aus 30 cm YTONG-Planblocksteinen in Dünnbettmörtel gemauert.

Auf Wunsch Klinkerfassade oder erhöhter Wärmeschutz durch 36,5 cm dicke Außenwände als Energiesparhaus nach Angebot gegen Aufpreis.

 

8.1.1 Außenputz

Das Gebäude erhält einen mineralischen Außenputz (Kalk-Zement-Putz) mit einem Dekorputz (Körnung 3 mm bis Farbgruppe II).

Der Sockelbereich wird mit einem Zementputz, grau, verputzt.

 

8.2 INNENMAUERWERK

Tragende Innenwände werden entsprechend den statischen Erfordernissen mit YTONG - Planblocksteinen in 11,5 cm bis 24 cm Stärke gemauert.

Die nicht tragenden Innenwände im Erdgeschoß und Dachgeschoß werden als Ständerwände in Trockenbauweise hergestellt. Dabei wird die schalldämmende Ständerkonstruktion beidseitig einlagig mit tapezierfähig verspachtelten Gipskartonplatten beplankt. Die Gesamtwandstärke beträgt 10 cm, im Bad 12,5 cm (auf der zu fliesenden Seite doppelt beplankt).

 

8.3 ERDGESCHOSSDECKE

Bei ausbaufähigen oder ausgebauten Dachgeschossen wird die Erdgeschoßdecke gemäß Statik als Stahlbetonfiligrandecke ausgeführt. Es ist eine Geschoßtreppe mit abschließendem Treppenhauskasten vorgesehen.

Die Erdgeschoßdecke wird bei nicht ausbaufähigen Dachgeschossen als Holzbalkenkonstruktion mit Rigipsplatten und Dämmung aus Mineralfaserwolle entsprechend der Wärmeschutzverordnung erstellt. Die Decke wird tapezierfähig verspachtelt.

 

8.4 Fensterbänke

(Innen und Außen)

Entsprechend der Fensterbreite und Tiefe innen aus Marmor, Adria Blume oder gleichwertiges, außen aus 2 cm dickem Naturstein ausgeführt.

 

8.5 HAUSEINGANGSPODEST

Vor der Haustüranlage ist eine Podestplatte in der erforderlichen Breite und ggf. mit Stufen vorgesehen.

 

9. Dachkonstruktion

Der Dachstuhl wird als Pfettendach, Nadelholz Güteklasse II gemäß statischer Berechnung erstellt. Es wird eine Schneelast von 0,75 KN/qm angenommen. Die tragenden Holzteile haben eine Schutzimprägnierung.

 

9.1 DACHÜBERSTÄNDE

Der Dachüberstand beträgt bei Sattel- und Walmdächer giebelseitig 20 30 cm und traufseitig 40 - 60 cm (Außenkante Dachrinne).

Es wird Fichtenprofilholz auf die Sparren aufgebracht. Die Sparrenköpfe sind gehobelt, alle sichtbaren Holzteile werden lasiert (farblos oder braun).

 

9.2 DACHEINDECKUNG

Sie besteht ab 25° Dachneigung aus Betondachsteinen (z.B. Braas) in den Farbtönen Anthrazit, dunkelbraun oder Rot. Es wird eine atmungsaktive Unterspannbahn mit Konter- und Dachlattung verlegt.

Die Dachentwässerung wird als halbrunde, vorgehängter Dachrinne und Fallrohre, inklusive aller erforderlichen Formstücke aus Titanzink ausgeführt. Die Fallrohre enden ca. 60 cm über dem Terrain.

 

10. BALKONE UND LOGGIEN

Entsprechend der Statik werden Balkone als Stahlbetontragplatte, die Unter- und Stirnseite in Sichtbeton ausgeführt. Der Belag besteht aus frostsicheren Keramikfliesen mit entsprechender unterseitiger Abdichtung. Die Brüstungen werden als feuerverzinkte Stahlkonstruktion mit senkrechter Holzverkleidung gefertigt.

 

11. FENSTER, HAUSTÜR

11.1 FENSTER IM EG UND DG

Die Wohnraumfenster und Terrassentüren werden aus weißem Kunststoff mit Isolierverglasung (Wärmeschutzglas K=1,1) gemäß Wärmeschutzverordnung gefertigt. Die Brüstungshöhe beträgt nach DIN mindestens 80 cm. Es werden verdeckte Einhandbeschläge mit Gummilippendichtung eingebaut. Alle Fenster im Erdgeschoß, außer Dreiecks- und Trapezfenster erhalten Rollläden. Ausbaufähige Dachgeschosse erhalten ab 33° Dachneigung je 1 Giebelfenster (74 x 140 cm). Sprossen, Bögen etc. sind gegen Aufpreis erhältlich.

 

11.2 HAUSTÜREN

Die Haustürelemente (1120x2080) bestehen aus weißem Kunststoff und sind entsprechend der Wärmeschutzverordnung mit Isolierglas versehen. Ein Zylinderschloss mit Wechselgarnitur und Mehrfachverriegelung macht die Haustür einbruchshemmend.

Haustüren aus anderen Materialien und anderen Maßen sind gegen Aufpreis erhältlich.

 

12. INNENTREPPEN

Es wird eine ¼  oder ½ gewendelte Wangentreppe in Buche (auf Wunsch auch Stahlharfentreppe mit Vollholzstufen) eingebaut.

 

13. INNENTÜREN

13.1 EG, OG, DACHGESCHOSS

Die Wohnrauminnentüren werden als Elemente mit Laminatoberfläche oder Echtholzfurnier (Buche) inkl. Futter und Bekleidung eingebaut. Eine dreigeteilte Gummilippendichtung garantiert optimale Schall- und Wärmedämmung. Die Schließeinrichtung (Drückergarnitur) besteht aus Messing, massiv.

 

13.2 KELLERGESCHOSS

Ausführung als Blendrahmentür kunststoffbeschichtet (in den Farben weiß oder grau).

 

14. HEIZUNG

14.1 GASHEIZUNG

Es wird eine qualitativ hochwertige Kombitherme (Schäfer o.ä.) mit integrierter Warmwasseraufbereitung und Speicher (ca. 120 L) an geeigneter Stelle montiert. Die Gaszuleitung zum Wärmeerzeuger bis zu einer max. Länge von 5 m ab Hauptabsperrschieber sowie alle erforderlichen Armaturen, Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Sicherheitseinrichtungen sind im Festpreis enthalten. Es ist eine außentemperaturabhängige Steuerung sowie Regelung für Winter- / Sommerbetrieb und Nachtabsenkung vorgesehen. Die Sicherheitstechnik wird nach den geltenden TÜV-Vorschriften gebaut. Andere Heizanlagen (Öl usw.) sind nach Abstimmung mit unseren Architekten gegen entsprechende Preisänderung möglich.

 

14.2 HEIZKÖRPER

Im EG und ausgebautem DG sind Kompaktheizkörper mit Thermostatventil und absperrbarer Rücklaufverschraubung vorgesehen. Alle Heizleitungen werden mit Wärmedämmschläuchen isoliert. Bei ausbaufähigem DG werden Vor- und Rücklauf bis ca. 10 cm über Erdgeschoßdecke geführt und geschlossen. Gegen Aufpreis ist der Einbau einer Fußbodenheizung möglich.

 

15. Sanitärinstallation

15.1 BE- UND ENTWÄSSERUNG

Die Kalt- und Warmwasserleitungen bestehen aus Kupfer- oder Kunststoffrohr mit Isolierung aus Dämmschläuchen. Alle Entwässerungsleitungen bestehen aus hochwertigem Kunststoff und werden über das Dach entlüftet.

 

15.2 SANITÄROBJEKTE  BAD

Die eingebaute, emaillierte Stahlblechwanne ca. 170 cm lang. (Kaldewei o.ä.) ist mit 1 verchromten Einhebelmischbatterie mit Keramikdichtung und Ab- und Überlauf mit Exzenter ausgerüstet. Zusätzlich wird 1 Kunststoff-Handbrause mit Brauseschlauch und Wandhalter angebaut. 1 Dusche mit Duschabtrennung, verchromter Einhebelmischbatterie und Brauseschlauch inkl. Wandhalterung in den Maßen 80 x 80 cm. Der Waschtisch aus Kristallporzellan ist ca. 65 cm breit und ist mit einer verchromten Einhebelmischbatterie ausgestattet. Das WC wird als Tiefspül-WC wandhängend mit Spülkasten und Spartaste, Kunststoff-WC-Sitz mit Deckel eingebaut.

 

15.3 SANITÄROBJEKTE Gäste-WC

Es wird ein Tiefspül-WC wandhängend mit Spülkasten und Spartaste, Kunststoff-WC-Sitz mit Deckel sowie ein 1 Handwaschbecken aus Kristallporzellan, 45 cm breit mit verchromter Einhebelmischbatterie eingebaut. Alle Sanitärkeramik ist standardmäßig in weiß. Andere Farben gegen Aufpreis möglich.

 

15.4 sonstiges Sanitär

Nach Absprache mit dem Bauherren wird eine Außenzapfstelle sowie ein Waschmaschinenanschluss in Bad, Küche oder HWR installiert.

 

15.5 KÜCHE

Kalt- und Warmwasseranschluss mit Zirkulationsleitung für Spüle und Spülmaschine, Abfluss.

 

16. ELEKTROINSTALLATION

Die gesamte Hausinstallation beginnt am Hausanschlusskasten (Zählerschrank) mit angeschlossener Ringerdung nach den gültigen VDE und EVM Bestimmungen. Das für das Baugebiet zuständige Elektroenergieversorgungsunternehmen führt im Auftrag und auf Kosten des Bauherrn das Einspeisekabel bis in den Zählerschrank und setzt an der Übergabestelle einen Zähler. Der Zählerschrank zählt zur Elektroinstallation des Hauses und ist im Festpreis enthalten. Der Hausanschlusskasten ist spritzwassergeschützt, die Absicherung der einzelnen Stromkreise erfolgt durch Sicherungsautomaten entsprechend den nach DIN und VDE geforderte Ausführungen. In Abstimmung mit dem Bauherren werden im Haus formschöne, vorwiegend weiße Schalter und Steckdosen eingebaut.

 

16.1 ERD, OBER- UND DACHGESCHOSS

Erdgeschoß

Wohnzimmer:

6 Steckdosen (davon 2 Doppel und 2 Dreier), 2 Brennstellen, 2 TV-Dose, 1 Telefonanschluss

Küche:

5 Steckdosen (davon 1 Dreier und 2 Doppel), 1 Brennstelle, 1 Herdanschluss, 1 Spülmaschienenanschluss.

Abstellkammer:

1 Steckdose, 1 Brennstelle

Diele:

2 Steckdosen, 2 Brennstellen

Gäste-WC:

2 Steckdosen, 2 Brennstellen

HWR:

2 Steckdosen, 1 Brennstelle

Dachgeschoss

Kind 1 und Kind 2 je

4 Steckdosen (davon 2 als Doppel), 1 Brennstelle,

1 TV-Dose, 1 Telefonanschluss

Schlafzimmer:

4 Steckdosen (davon 2 Doppel), 1 Brennstelle, 1 TV-Dose,

Bad:

3 Steckdosen (davon 1 Doppel), 2 Brennstellen

Spitzboden (nicht ausgebaut):

3 Steckdosen (davon 2 für Heizung), 1 Brennstelle

Treppenhaus:

1 Wechselschaltung

Hauseingang:

1 Brennstelle

Terrasse:

1 Steckdose, 1 Brennstelle abschaltbar

Sonstiges:

Eine Klingelanlage wird als Gong ausgeführt.

 

17. INNENPUTZ UND RIGIPS

Alle massiven Wandinnenflächen im Erdgeschoß und ausgebauten Dachgeschoß einschließlich der Wände im Treppenabgang zum Keller (bis 10 m²) erhalten Gipsputz.

Bei ausgebautem Dachgeschoß erhalten sämtliche raumschließenden Dachschrägen, Abseiten und Decken eine Mineralwolledämmung (entsprechend der Wärmeschutzverordnung) sowie eine Auskleidung mit Rigipsplatten.

Alle Trockenbauwände werden tapezierfähig verspachtelt.

 

18. ESTRICH

Alle Räume im Erd- und Dachgeschoß erhalten einen Zementestrich oder schwimmenden Estrich mit entsprechender Wärmedämmung, Trittschalldämmung und Randstreifen. Im Kellervorraum und Treppenaufgang wird ebenfalls Zementestrich / schwimmender Estrich aufgebracht. Weitere Kellerräume erhalten einen 4 cm starken und geglätteten Verbundestrich.

 

19. FLIESENARBEITEN

Die in unseren Häusern verwendeten keramischen Wand- und Bodenfliesen haben einen hohen Qualitätsstandard. Der Auftraggeber kann selber beim Fliesenfachhandel seine Fliese bemustern, der Differenzbetrag zum Pauschalbetrag wird in Rechnung gestellt bzw. gutgeschrieben. Für die Fliesenverlegung ist eine Fläche von insgesamt 80 m² im Festpreis enthalten. Diagonalverlegung gegen Mehrpreis möglich.

 

19.1 WANDFLIESEN

Bad, HWR und Gäste WC werden deckenhoch gefliest. Die Küche erhält einen Fliesenspiegel bis zu 3 m². Der Bruttopreis für Wandfliesen liegt bei 7,50 €/m².

 

19.2 BODENFLIESEN

Grundsätzlich ist das Verfliesen der Fußböden in Küche, Bad, Gäste-WC sowie im Dielen- und Hauseingangsbereich in der Abriebgruppe 4 vorgesehen. Hier liegt der Bruttopreis bei 10,50 €/m².

 

20. MALER- UND TAPEZIERARBEITEN,

       BODENBELÄGE (außer Fliesen)

Wenn im Festpreisangebot nicht ausdrücklich anders geregelt, erfolgt die Ausführung der Maler- und Tapezierarbeiten sowie die Verlegung der Bodenbeläge in Eigenleistung des Auftraggebers. Wünscht der Auftraggeber vom Auftragnehmer diese Tapezierleistung (Raufasertapete 52er Erfurt inklusive 1 Anstrich), so kostet diese Zusatzleistung 8,50 €/m².  Für die Verlegung von Teppichböden (bei einem Materialpreis von 10,50 €/m²) wird für diese Zusatzleistung 24,50 €/m² in Rechnung gestellt. Alle genannten Preise sind Bruttopreise. Durch den Auftragnehmer fertig gestellt und im Festpreis enthalten sind:

  • Plattenheizkörper, Außenputzfarbe, die Lasur des Dachüberstandes sowie bei Stahlunterkonstruktion das Treppenuntergestell und -geländer.

 

21. VERSCHIEDENES

21.1 EIGENLEISTUNGEN

Werden vom Auftraggeber Eigenleistungen erbracht, so müssen diese bis zur Erstellung des Bauwerkvertrags/Bauantrags vereinbart sein. Sie dürfen den Bauablauf nicht behindern und müssen sich dem Terminplan des Auftragnehmers anpassen. Für die vom Bauherren ausgeführten Arbeiten kann durch den Auftragnehmer keine Gewährleistung übernommen werden.

 

21.2 FESTPREISGARANTIE

Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber eine vertraglich vereinbarte Festpreisgarantie für die Bauzeit. Innerhalb dieser Frist müssen sämtliche Voraussetzungen für einen Baubeginn (durch den Auftraggeber zu schaffende Voraussetzungen und Baufreiheit auf der Baustelle), wie Baugenehmigung, Finanzierungsnachweis usw. entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen gegeben sein. Ist dies der Fall, gilt der vereinbarte Festpreis bis zur Übergabe des Bauvorhabens.

 

21.3 VERSICHERUNGEN

Der Auftragnehmer schließt für jedes Bauvorhaben eine Bauwesenversicherung ab. Die Kosten hierfür sind im Festpreis enthalten. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen hat der Auftraggeber auf seine Kosten eine Gebäude - Feuerversicherung und Bauherrenhaftpflicht abzuschließen.

 

21.4 BAUBEGINN

Der Baubeginn erfolgt innerhalb von 6 Wochen nach Erteilung der Baugenehmigung und Erfüllung der Voraussetzungen gemäß Planungs- und Hausauftrag.

 

21.5 BAUZEIT

Die Bauzeit beträgt je nach Größe des Hauses bei schlüsselfertiger Ausführung, wenn im Bauwerkvertrag nicht anderes vereinbart ist, ca. 7 bis 8 Monate, gerechnet vom Tage des Baubeginns an. Vom Arbeitsamt anerkannte Schlechtwettertage verlängern die Bauzeit entsprechend.

 

21.6 Gewährleistung

Wenn im Werkvertrag keine anders lautenden Festlegungen getroffen sind, beträgt die Gewährleistung für alle

  • Beton-, Maurer-, Putz-, Zimmerer-, Dachdecker-, Dachklempner- und Trockenbauarbeiten sowie für Türen und Fenster nach BGB 5 Jahre.

Für die Gewerke Heizung, Sanitär, Lüftung, Elektrik, Fliesen, Teppichboden und Malerarbeiten wird eine Gewährleistung von 2 Jahren nach VOB vereinbart. Ausgenommen von dieser Frist sind Garantien der Lieferfirmen von Geräten mit eigenen Werksbedingungen, normaler Verschleiß und Abnutzung. Für die verwendeten Dachziegel wird die Herstellergarantie von 30 Jahren an den Auftraggeber weitergereicht. Diese Leistungsbeschreibung ist Bestandteil des Planungs- und Hausauftrages und gilt nur für die jeweils im Vertrag vereinbarten Leistungen. Sie ist nicht in jedem Fall identisch mit Prospekt- und Titelbildern oder sonstigen fotografischen Darstellungen.

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